So erteilen Sie einen Freistellungsauftrag
Damit Sie diese Steuer-Befreiung erhalten, beauftragen Sie bitte Ihre Bank, Ihre Erträge frei zu stellen. Reichen Sie hierfür einfach einen Freistellungsauftrag bei Ihrem Bankberater ein. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Freibetrag ändern möchten. Ab 2011 muss bei neuen oder bei Änderungen an bereits erteilten Freistellungs-aufträgen zwingend die Steuer-Identifikationsnummer angegeben werden. Bei gemeinsam erteilten Freistellungsaufträgen von Eheleuten ist auch die Steuer-Identifikationsnummer des Ehegatten zu vermerken.